Elterninformationen zur Einschulung bzw. zum Kindergarteneintritt
Allgemeines
Nach dem revidierten Volksschulgesetz ist der zweijährige Kindergarten für alle Kinder obligatorisch. Der Kindergarten ist neu Teil der elfjährigen obligatorischen Volksschule. Volksschulgesetz VSG
Im August werden jeweils die Kinder kindergartenpflichtig, welche bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr zurückgelegt haben.
Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind den Kindergarten regelmässig besucht. Die Aufsichtsbehörde ist die Bildungskommission Herzogenbuchsee.
In der Regel dauert der Kindergarten zwei Jahre. Je nach Entwicklungsstand des Kindes kann der Übertritt des Kindes in die Primarstufe auch ein Jahr früher oder später erfolgen.
Der Besuch des Kindergartens ist kostenlos.
Auftrag des Kindergartens
Der Kindergarten ist die erste Stufe der Schullaufbahn. Kindergarten und Schule haben gemeinsame Ziele: Sie fördern die Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbst-, Sozial-, und Sachkompetenz. Grundlage des Unterrichts ist der kantonale Lehrplan für den Kindergarten. Die Lehrpersonen unterstützen die Kinder mit vielfältigen Mitteln in ihrem persönlichen Entwicklungs- und Lernprozess und regen sie zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln an. Sie begleiten die Kinder auf ihrem Weg der Integration in eine grössere Gruppe. Die zentrale Lebens- und Lernform auf der Stufe Kindergarten ist das Spiel. Abläufe, Einrichtungen und Materialien im Kindergarten sind darauf hin ausgerichtet.
Der Kindergarten will die Arbeit der Eltern in der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in partnerschaftlicher Weise ergänzen.
Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt schriftlich.
Alle in Herzogenbuchsee/Oberönz und Niederönz wohnhaften Eltern von Kindern, welche ab August kindergartenpflichtig werden, erhalten im November vom Bildungssekretariat eine Anmeldung zur Einschreibung.
Rückstellungsgesuche
Eltern die ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten einschulen wollen, stellen mit dem offiziellen Formular ein Gesuch an die Schulleitung.
Andere Gesuche
Aus folgenden Gründen kann bei der Schulleitung ein schriftliches Gesuche zur Wahl des Kindergartens oder der Klasse eingereicht werden:
- Kinder aus derselben Familie getrennt oder in derselben Klasse
- Kinder mit einer konstanten Tagesbetreuung nicht am elterlichen Wohnort (langer Schulweg)
Zuteilung in die Kindegartenklasse
Die Kinder werden in der Regel in den nächstliegenden Kindergarten eingeteilt.
Weiter werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Klassengrösse
- Anzahl Knaben und Mädchen über beide Schuljahre
- Anzahl Kinder mit Deutsch als Zweitsprache
- bewilligte Gesuche
Pensum und Unterrichtszeit
Kinder, die 2 Jahre vor dem Schuleintritt stehen, können für 4 oder 5 Halbtage angemeldet werden. Das Pensum kann nach einem Semester von 4 auf 5 Halbtage erhöht werden.
Kinder, die 1 Jahr vor dem Schuleintritt stehen, besuchen den Kindergarten an 6 Halbtagen.
Das Pensum von 4 Halbtagen ist auf 3 Morgen und 1 Nachmittag verteilt, das Pensum von 5 Halbtagen auf 4 Morgen und 1 Nachmittag.
Unterrichtszeit:
- Kinder 2 Jahre vor Schuleintritt (Pensum mit 4 Halbtagen): Montag, Mittwoch und Freitag: 08:20 bis 11:50 Uhr; Dienstag: 13:30 bis 15:15 Uhr
- Kinder 2 Jahre vor Schuleintritt (Pensum mit 5 Halbtagen): Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8:20 bis 11:50 Uhr; Dienstag: 13:30 bis 15:15 Uhr
- Kinder 1 Jahr vor Schuleintritt (6 Halbtage): Montag bis Freitag: 08:20 bis 11:50 Uhr; Montagnachmittag: 13:30 bis 15:15 Uhr