Gesuche
Urlaubsgesuch und Dispensationsgesuch
Eltern können für Ihre Kinder bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien um Dispensation vom Unterricht beantragen, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen. Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern. Grundsätzlich macht die Schulleitung auch einmal während der Schulleitung eine Ausnahme in Bezug auf die Dispensationsgründe.
- Vorlage Urlaubsgesuch Zyklus 1 Buchsi
- Vorlage Urlaubsgesuch Zyklus 2 Buchsi
- Vorlage Urlaubsgesuch Zyklus 1 und 2 Oenz
Absenzen aus religiösen Gründen
Unsere Feiertage richten sich grundsätzlich nach den geltenden rechtlichen Grundlagen des Kantons Bern (vgl. Schulferienplanung Kanton Bern). In der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) ist deshalb vorgesehen, dass Kinder aufgrund religiöser Gebote dispensiert werden können (Art. 4 Abs. 1 lit. e DVAD, BSG 432.213.12). Eine Dispensation erfolgt auf schriftliches Gesuch (vgl. oben) der Eltern bei der Schulleitung. Dispensationen aus religiösen Gründen gehen nicht zu Lasten der Freien Halbtage (Jokertage). Die Schule Herzogenbuchsee orientiert sich bei der Bewilligung von Absenzen für religiöse Feiertagen am Dokument des Volksschulamtes des Kantons Zürich über Hohe Feiertage (Hohe Feiertage der Religionen). Dieses Dokument stellt eine Empfehlung dar und ist nicht abschliessend.