Elterninformationen zum Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe
Beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt. Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, jedes Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung dem passenden Schulniveau zuzuweisen.
Entscheidend für den Übertritt sind die Fachbereiche
- Deutsch
- Französisch
- Mathematik
Ablauf Übertrittssverfahren
Die Schule informiert Kinder und Eltern im 5. Schuljahr detailliert über das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I. Die Entscheidung, welchen Schultyp oder welches Niveau die Schülerinnen und Schüler nach der Primarstufe besuchen, wird im Idealfall von den Lehrpersonen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gefällt. Wenn sich Eltern und Lehrkraft bei diesem Entscheid nicht einigen können, kann das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen.
Die Direktionsverordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide DVBS (1.8.2019) hält fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in den Fächern Mathematik, Deutsch und Französisch einem Niveau, das entspricht Sek oder Real, zugewiesen wird. (vgl. Art. 33 und Art.45 Absatz 1)
Wird eine Schülerin oder ein Schüler in mindestens zwei Fächern dem Sekundarschulniveau zugeteilt, wird sie oder er als Sekundarschüler oder Sekundarschülerin bezeichnet. (vgl. Art. 45 Absatz 2)
Terminplan Übertrittsverfahren
Durchlässiges Schulmodell der Oberstufe
Die Oberstufe unterrichtet in einem durchlässigen Schulmodell. Das bedeutet, dass alle Schüler:innen einer Klasse unabhängig der Schultypeinteilung in allen Fächern abgesehen von den Hauptfächern gemeinsam unterrichtet werden. In den Hauptfächern kann in Niveaugruppen unterrichtet werden.